Energieversorgungsbauwerke sind Bauwerke für die technische Erzeugung, Umwandlung, Bereitstellung und Einspeisung von Energie, wie z.B. Kraftwerke (Kohle-, Müll-, etc.), Umspannwerke oder Stationen.
Die Energie zum Antreiben der Generatoren stammt z.B. aus chemischer Energie wie Erdöl, Biomasse Kohle oder Müll, aus regenerativen Energieträgern wie Sonne, Wind und Wasserkraft oder aus flüssigen oder gasförmigen Energieträgern wie Erd- bzw. Ferngas oder Fernwärme.
Diese Bauwerke sind zum Teil hohen Belastungen ausgesetzt. Die Konstruktionen müssen bestimmte Auflagen erfüllen. In den Heizkraftwerken ist z.B. die mechanische Beanspruchung durch Müllgreifer, Fahrzeuge etc. und die hohen Temperaturen im Bauwerk ebenso zu berücksichtigen wie die chemische Beständigkeit der eingesetzten Materialien.
Aus dem Wasserhaushaltsgesetz ergeben sich Auflagen bzgl. einer fachgerechten Instandsetzung. Aus diesem Grund sind z.B. sowohl die Auffangwannen unter E-Spulen der Elektrizitätswerke als auch die Flächen in Produktionsstätten, die sich unter Maschinen befinden, die u.a. Öl absondern könnten mit speziellen WHG-Beschichtungen oder –Verkleidungen zu versehen.
Auch die Beanspruchung durch speziell auftretende Kräfte z.B. im Bereich von Windenergieanlagen ist zu berücksichtigen.
Im Laufe der Jahre werden die Konstruktionen in Mitleidenschaft gezogen und müssen instandgesetzt werden, um eine Gefährdung für das Grundwasser zu verhindern und um eine uneingeschränkte Energieversorgung zu gewährleisten.